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Informationen zu der am 1. November 2009 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit (VB-0720)

BMFBMF-010311/0061-IV/8/200929.10.20092009

Die Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit (VB-0720) wurde in verschiedenen Punkten aktualisiert. Die wesentlichen Änderungen betreffen:

Dimethylfumarat, Kurzbezeichnung DMF, bezeichnet den chemischen Stoff mit dem IUPAC-Namen Dimethyl (E)-butendioat, der CAS-Nummer 624-49-7 und der Einecs-Nummer 210-849-0.

Als "DMF-haltiges Produkt" gilt jedes Produkt oder jeder Produktteil, bei dem

DMF wird als Biozid gegen Schimmelpilz beim Transport und bei der Lagerung von Konsumgütern des täglichen Gebrauchs wie insbesondere Ledermöbeln, Schuhen, Bekleidung und Accessoires eingesetzt und kann schwere Hautreaktionen bis hin zu akuten Atembeschwerden hervorrufen. DMF ist als Biozid in der EU nicht zugelassen und sollte daher bei Produkten aus europäischer Herstellung nicht vorzufinden sein. Bei Importware (insbesondere aus Fernost) kann DMF hingegen vorhanden sein. Zumeist ist DMF abgepackt in kleinen Beuteln (ähnlich wie das zulässige Silicagel) in den Möbeln befestigt bzw. den Schuhkartons beigelegt. Unter Umständen wird es auch direkt auf dem Produkt aufgetragen.

DMF kann nur durch chemische Analysen festgestellt werden. Als DMF-haltig gilt ein Produkt dann, wenn entweder das Vorhandensein von DMF auf dem Produkt ausdrücklich angegeben ist oder der durch eine chemische Analyse festgestellt wird, dass der Grenzwert von 0,1 mg/kg überschritten wird. In Österreich kann das Vorhandensein von DMF durch die Technische Untersuchungsanstalt (TUA) festgestellt werden.

Die Vorschriften betreffend das Verbot des In-Verkehr-Bringens (und damit auch der Einfuhr) von DMF-haltigen Produkten sind im VB-0720 Anhang 19 enthalten.

Bundesministerium für Finanzen, 29. Oktober 2009

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 339/93 , ABl. Nr. L 40 vom 17.02.1993 S. 1
PSG 2004, Produktsicherheitsgesetz 2004, BGBl. I Nr. 16/2005
Kinderlaufhilfenverordnung 2007, BGBl. II Nr. 285/2008
DMF-Verordnung, BGBl. II Nr. 124/2009

Schlagworte:

Produktsicherheit

Verweise:

VB-0720
VB-0720 Anhang 18
VB-0720 Anhang 19

Stichworte