In die Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Abschnitt 40.3. und VB-0200 Abschnitt 40.3.1.) wurde die bereits mit Info BMF-010311/0047-IV/8/2009 bekannt gegebene neue Vorgangsweise bei nicht konformen Sendungen nach der Durchführung der Importkontrollen von Lebensmitteln aufgenommen.
Die Info des BMF vom 2. Juni 2009, BMF-010311/0047-IV/8/2009, wird aufgehoben.
Bundesministerium für Finanzen, 21. Juli 2009
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | Entscheidung 2006/504/EG , ABl. Nr. L 199 vom 21.07.2006 S. 21 |
Schlagworte: | Information hinsichtlich der Vorgangsweise bei der Durchführung der Importkontrollen von Lebensmitteln, die ein erhöhtes Aflatoxin aufweisen. |
Verweise: | VB-0200 Abschnitt 40.3. |