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Inländische Kurzbaustellen-ARGE mit deutschem Partner

BMFBMF-010221/1380-IV/4/200923.6.20092009

EAS 3076

Werden von einer inländischen GmbH in Kooperation mit einer deutschen GmbH diverse Bauvorhaben in Österreich abgewickelt, wobei zu diesem Zweck für die Kurzbaustellen (Bauausführung unter 12 Monaten) ein eigener ARGE-Vertrag abgeschlossen wird, auf Grund dessen mit eigenen Bankkonten, eigener Steuernummer und Geschäftsanschrift bei der die kaufmännische Geschäftsführung betreuenden inländischen GmbH gearbeitet wird, stellt die inländische Betriebstätte der Mitunternehmerschaft (die der Geschäftsführung dienenden Räumlichkeiten der inländischen GmbH) eine inländische Betriebstätte auch des deutschen Mitunternehmers dar. Der Fall ist offensichtlich mit einem inländischen Bauabwicklungsbüro für Kurzbaustellen vergleichbar, hinsichtlich dessen bereits unter EAS 1202 die Betriebstätteneigenschaft bejaht wurde.

Der Umstand, dass die ARGE nur Bauprojekte mit einer Baudauer unter 12 Monaten betreut, bewirkt nur, dass die Bauvorhaben nicht zur Betriebstätte werden, vermag aber nicht den der kaufmännischen Abwicklung dienenden Räumlichkeiten der ARGE die Betriebstätteneigenschaft zu nehmen.

Allerdings wird zu beachten sein, dass dadurch keinesfalls die gesamten aus der Bautätigkeit herrührenden Gewinne des deutschen Partners in Österreich zu besteuern sind. Vielmehr beschränkt sich der österreichische Besteuerungsanspruch nur auf jene Gewinnteile, die auf Grund einer Funktionsanalyse den in den ARGE-Büros tatsächlich ausgeübten Funktionen zuzurechnen sind (Art. 7 Abs. 2 DBA-Deutschland), wobei eine korrespondierende Gewinnzuordnung auf deutscher und österreichischer Seite anzustreben ist.

Bundesministerium für Finanzen, 23. Juni 2009

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 7 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002

Schlagworte:

Arbeitsgemeinschaft, Bauvorhaben, Kurzbaustellen, Bauabwicklungsbüro, Funktionsanalyse

Verweise:

EAS 1202

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