Mit Verordnung (EG) Nr. 537/2009 der Kommission wurde das Verzeichnis der Drittländer, aus denen bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse aus ökologischer/biologischer Produktion zur Vermarktung in der Gemeinschaft stammen müssen, geändert.
Daraus ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:
- Tunesien wurde in die Liste der gemäß Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 zugelassenen Drittländer (VB-0240 Anlage 4) aufgenommen;
- bei Australien, Costa Rica und Indien wurden die Kontrollstellen bzw. Kontrollbehörden geändert bzw. ergänzt.
Gleichzeitig wurde der Beschluss des Rates vom 25. Mai 2009, ABl. Nr. L 136/2009 , betreffend das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, wonach ab 1. Juni 2009 Erzeugnisse, die als Erzeugnisse aus biologischer bzw. ökologischer Produktion gekennzeichnet sind oder entsprechend gekennzeichnet werden sollen und in der Schweiz ihren Ursprung haben oder sich dort bereits im freien Verkehr befinden, ohne Kontrollbescheinigung in die EU eingeführt werden, berücksichtigt. Die Arbeitsrichtlinie Biologische Landwirtschaft wurde dementsprechend hinsichtlich der Ausnahmeregelungen geändert (VB-0240 Abschnitt 2.4.). Die hiezu unter der GZ BMF-010311/0052-IV/8/2009 vom 4. Juni 2009 ergangene BMF-Findok-Info wird daher aufgehoben.
Bundesministerium für Finanzen, 25. Juni 2009
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 834/2007 , ABl. Nr. L 189 vom 20.07.2007 S. 1 |
Schlagworte: | Biologische Landwirtschaft, ökologische Erzeugnisse |
Verweise: | VB-0240 Anlage 4 |