Beachte:
Diese Info wird mit Inkrafttreten der Info des BMF vom 15. Juni 2009, BMF-010311/0046-IV/8/2009, aufgehoben.
Mit Verordnung (EG) Nr. 407/2009 der Kommission wurde die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels abgeändert und die Anhänge A, B, C und D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sowie die entsprechenden Erläuterungen dazu, mit Wirkung vom 22. Mai 2009 neu gefasst.
Insbesondere wird auf die Neuaufnahme von Korallen der Arten Corallium elatius, Corallium japonicum, corallium konjoi und Corallium secundum hingewiesen, die auf Antrag Chinas nunmehr in Anhang C/III gelistet sind.
Ferner wurden die Arten
Phyllomedusa sauvagii (Warziger Lemurenfrosch), Leptodactylus laticeps (Südamerikanischer Ochsenfrosch), Limnonectes macrodon (Zahnfrosch), Rana shqiperica, Ranodon sibiricus (Balkan-Wasserfrosch), Bolitoglossa dofleini (Großer Palmensalamander), Cynops ensicauda (Schwertschwanzmolch), Echinotriton andersoni (Japanischer Krokodilmolch), Pachytriton labiatus (Chinesischer Kurzfußmolch), Paramesotriton spp. (Warzenmolche), Salamandra algira (Nordafrikanischer Feuersalamander) und Tylototriton spp. (Krokodilmolche), die derzeit nicht im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführt sind, jedoch in einem solchen Umfang in die Gemeinschaft eingeführt werden, dass eine Überwachung gerechtfertigt ist, in Anhang D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgenommen.
Auf Grund von Ungereimtheiten in der Publikation der Verordnung (EG) Nr. 407/2009 wird diese Änderung zu einem späteren Zeitpunkt - nach entsprechender Änderung der Verordnung - in die Arbeitsrichtlinie Artenschutz ( VB-0330 ) aufgenommen.
Bei dieser Gelegenheit wird auch auf eine Mitteilung des Artenschutzsekretariates hingewiesen, wonach Armenien, sowie Bosnien und Herzegowina als Vertragstaaten des Artenschutzübereinkommens anzusehen sind. Die Änderung Liste der Vertragstaaten (VB-0330 Anlage 4) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Bundesministerium für Finanzen, 27. Mai 2009
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 338/97 , ABl. Nr. L 61 vom 03.03.1997 S. 1 |
Schlagworte: | Anhänge A, B, C und D |
Verweise: | VB-0330 Anlage 4 |