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Informationen zu der am 4. März 2009 in Kraft getretenen Arbeitsrichtlinie Arzneimittelrechtliche Schutzmaßnahmen (VB-0232)

BMFBMF-010311/0013-IV/8/20094.3.20092009

Am 4. März 2009 ist die neue Verordnung des Bundesministers für Gesundheit betreffend das Inverkehrbringen, den Import und das Verbringen von Räuchermischungen, die cannabinomimetisch wirksame Stoffe enthalten (BGBl. II Nr. 58/2009), in Kraft getreten.

Diese Verordnung ersetzt die Verordnung BGBl. II Nr. 6/2009, mit der das Inverkehrbringen, der Import und die Verbringung von Kräutermischungen, die Naphthalen-1-yl-(1-pentylindol-3-yl)methanon / JWH-018 enthalten, verboten wurde (siehe Info des BMF, GZ BMF-010311/0002-IV/8/2009 vom 08.01.2009).

Die von den Zollämtern und Zollorganen im Hinblick auf § 29 ZollR-DG in Bezug auf die neue Verordnung BGBl. II Nr. 58/2009 zu setzenden Vollzugsmaßnahmen wurden in der neuen Arbeitsrichtlinie Arzneimittelrechtliche Schutzmaßnahmen (VB-0232) zusammengefasst, die ab sofort in der Findok abfragbar ist.

Die BMF-Info vom 8. Jänner 2009, BMF-010311/0002-IV/8/2009, wird aufgehoben.

Bundesministerium für Finanzen, 4. März 2009

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

Inverkehrbringen, Import und Verbringen von Räuchermischungen, die cannabinomimetisch wirksame Stoffe enthalten, BGBl. II Nr. 58/2009

Schlagworte:

Räuchermischung

Stichworte