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Organisationshandbuch der Finanzverwaltung - OHB

BMFBMF-280000/0087-IV/2/20088.10.20082008Organisationshandbuch der Finanzverwaltung - OHB

Das Organisationshandbuch (OHB) aktualisiert und ergänzt die bestehenden Dienst- und Organisationsvorschriften. Dabei wurden diese an die neuen Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe angepasst und unter Voranstellen von wichtigen Kriterien wie Außenwirksamkeit, Steuerung und Sicherheit zusammengefasst und neu gegliedert.

Zusatzinformationen

Materie:

Organisation

betroffene Normen:

AVOG, Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 18/1975

Schlagworte:

Dienstvorschrift, Dienstanweisung, Ablauforganisation, Standards

Verweise:

BMF 07.07.2008, BMF-280000/0021-IV/2/2008
BMF 02.02.2010, BMF-280000/0016-IV/2/2010

2. AUFBAUORGANISATION

2.1. Aufbauorganisation Finanzämter

2.1.1. Organigramm Finanzamt

2.1.2. Organisationseinheiten Finanzamt

2.1.2.1 Geschäftsleitung

Funktionen

Die Gesamtleitung des Finanzamtes erfolgt durch die/den Vorständin/Vorstand, der/dem für die fachliche Leitung eine Fachvorständin/ ein Fachvorstand zur Seite gestellt wird (§ 3 Abs. 5 AVOG)

Rahmenbedingungen und Aufgaben

Die Geschäftsleitung ist eine eigenständige Organisationseinheit und dient der Ausübung und Unterstützung der Leitungsfunktionen.

Aufgaben Vorständin/Vorstand

Die Gesamtleitung des Finanzamtes in organisatorischer, personeller, wirtschaftlicher und finanzieller Verantwortung einschließlich der Dienst- und Fachaufsicht obliegt der Vorständin/dem Vorstand.

Aufgaben Fachvorständin/Fachvorstand

Die selbständige und eigenverantwortliche Leitung und Koordination des Amtsfachbereiches wird von der Fachvorständin/vom Fachvorstand wahrgenommen.

2.1.2.2. Amtsfachbereich

Rahmenbedingungen und Aufgaben

Der Fachbereich ist eine standortübergreifende Organisationseinheit im Finanzamt.

Dem Amtsfachbereich obliegt die

2.1.2.3. Organisationsteam

Auf Grund der Neustrukturierung des Bereiches Organisation wird dieser Abschnitt erst nach Abschluss des Projektes "Organisationsteam-NEU" erstellt.

2.1.2.4. Team(s) Infocenter

Rahmenbedingungen und Aufgaben

Das Infocenter ist an jedem Standort im Finanzamt eingerichtet.

Das Infocenter ist eine eigenständige Organisationseinheit oder ein eigenständiges Subteam im Team Allgemeinveranlagung/Infocenter.

2.1.2.5. Team(s) Allgemeinveranlagung

Rahmenbedingungen und Aufgaben

Die Allgemeinveranlagung ist eine eigenständige Organisationseinheit oder ein eigenständiges Subteam im Team Allgemeinveranlagung/Infocenter.

Die Schwerpunkte der Allgemeinveranlagung liegen in

2.1.2.6. Team(s) Betriebsveranlagung/-prüfung

Rahmenbedingungen und Aufgaben

Die Betriebsveranlagung/-prüfung ist eine eigenständige Organisationseinheit.

Die Schwerpunkte der Betriebsveranlagung/-prüfung liegen in

Die GPLA-Prüfer/innen sind der Betriebsveranlagung/-prüfung zugeordnet.

2.1.2.7. Team(s) Abgabensicherung

Rahmenbedingungen und Aufgaben

Die Abgabensicherung ist eine eigenständige Organisationseinheit.

Die Schwerpunkte der Abgabensicherung liegen in

Sämtliche Abgabeneinhebungs und -verrechnungsaufgaben sowie Einbringungsaufgaben fallen, soweit nichts anderes geregelt ist, in die Zuständigkeit des/der Teams Abgabensicherung.

2.1.2.8. Team(s) KIAB

Rahmenbedingungen und Aufgaben

Die Kernaufgaben der KIAB bestehen in der Kontrolle des österreichischen Arbeitsmarktes auf redliche Beschäftigung von Aus- und Inländern/innen, insbesondere in der

Ziel der Tätigkeit der KIAB ist es auch, im Zusammenhang mit den oben angeführten Kernaufgaben ebenso ergänzende, mit dem operativen Kerngeschäft der KIAB zusammenhängende Aufgaben aus dem Abgabenvollzug der Finanzämter, insbesondere in den Bereichen der Festsetzung lohnabhängiger Abgaben, der Abgabensicherung und der Betrugsbekämpfung in enger Zusammenarbeit mit den Produktionsteams und dem Fachbereich zu vollziehen.

2.1.2.9. Team(s) Bemessung/Prüfung Gebühren und Verkehrsteuern

Diese(s) Team(s) sind nur bei Finanzämter mit besonderem Aufgabenkreis vorgesehen.

Rahmenbedingungen und Aufgaben

Die Bemessung/Prüfung Gebühren und Verkehrsteuern ist eine eigenständige Organisationseinheit.

Die Schwerpunkte der Bemessung/Prüfung Gebühren und Verkehrsteuern liegen in

2.1.2.10 Team(s) mit Sonderzuständigkeiten

2.1.2.10.1. Rückzahlung von Abgaben auf Grund völkerrechtlicher Verträge

Rahmenbedingungen und Aufgaben

Dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA BEO) obliegt gemäß § 13a AVOG für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die auf Grund völkerrechtlicher Verträge (zB Doppelbesteuerungsabkommen) vorgesehenen Rückzahlungen von Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen sind.

In die Zuständigkeit des FA BEO fallen insbesondere folgende Aufgaben:

Weitere Aufgaben

2.1.2.10.2. Schülerfreifahrten, Lehrlingsfreifahrten und Schulbücher

Rahmenbedingungen und Aufgaben

Gemäß Verordnung des Bundesministers für Finanzen BGBl. II Nr. 166/2004 wurden die sich aus den § 30f Abs. 6, § 30h Abs. 2, § 31c Abs. 2, 4, 5 und 6, § 31d Abs. 4 sowie § 31e FLAG 1967 ergebenden Aufgaben auf die Finanzämter Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf für den örtlichen Wirkungsbereich der Länder Wien, Niederösterreich und Burgenland sowie die Finanzämter Linz, Salzburg-Stadt, Graz-Stadt, Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch für den örtlichen Wirkungsbereich jenes Landes, in dem sie ihren Sitz haben, übertragen.

2.1.2.10.3. Umsatzsteuererhebung von Unternehmern/innen, die ihr Unternehmen vom Ausland aus betreiben und keine Betriebsstätte im Inland haben

Rahmenbedingungen und Aufgaben

Gem. § 12 AVOG obliegt dem FA Graz-Stadt für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die Erhebung der Umsatzsteuer von Unternehmern/innen, die ihr Unternehmen vom Ausland aus betreiben und im Inland weder eine Betriebsstätte haben noch Umsätze aus der Nutzung eines im Inland gelegenen Grundbesitzes erzielen.

2.1.3. Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien

Im Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien bestehen folgende Organisationseinheiten:

Die Aufgaben der Teams entsprechen sinngemäß jenen der unter Abschnitt 2.1.2.1. ff beschriebenen Organisationseinheiten.

Anmerkungen:
Im Abschnitt 8.6. Prüfungszeitraum wird der Satz über den Prüfungszeitraum bei GPLA-Prüfungen ergänzt. Ansonsten handelt es sich um eine unveränderte Wiederverlautbarung des BMF-Erlasses vom 07.07.2008.

Zusatzinformationen

Materie:

Organisation

betroffene Normen:

AVOG, Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 18/1975

Schlagworte:

Dienstvorschrift, Dienstanweisung, Ablauforganisation, Standards

Verweise:

BMF 07.07.2008, BMF-280000/0021-IV/2/2008
BMF 02.02.2010, BMF-280000/0016-IV/2/2010

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