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Information zur Arbeitsrichtlinie Futtermittel (VB-0360); Vorläufige Einstellung der Einfuhrkontrolle bei Futtermitteln und Vormischungen, die tierische Bestandteile enthalten, gegenüber der Schweiz und Liechtenstein

BMFBMF-010311/0126-IV/8/200830.12.20082008

Beachte:
Diese Info des BMF wird durch die Info vom 28. Oktober 2009, BMF-010311/0024-IV/8/2009, ersetzt

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat im Hinblick auf den Wegfall der veterinärbehördliche Grenzkontrolle gegenüber der Schweiz (siehe Info des BMF, GZ BMF-010311/0123-IV/8/2008) mitgeteilt, dass ab 1. Jänner 2009 - vorläufig - auch die Einfuhrkontrolle bei Futtermitteln und Vormischungen mit Ursprung in oder Herkunft aus der Schweiz oder Liechtenstein, die tierische Bestandteile enthalten, eingestellt wird. Bei diesen Waren ist bei e-zoll im Feld 44 der Zollanmeldung der Dokumentenartcode "7439" anzugeben.

Auf ausdrückliches Ersuchen des Einführers wird die Einfuhrkontrolle bei Futtermitteln und Vormischungen mit Ursprung in oder Herkunft aus der Schweiz oder Liechtenstein, die tierische Bestandteile enthalten, durch die Grenztierärzte bei den veterinärbehördlichen Grenzübertrittstellen am Flughafen Schwechat und am Flughafen Linz (entsprechend VB-0360 Abschnitt 2.2.1.) jedoch auch weiterhin durchgeführt.

Futtermittel und Vormischungen, die pflanzliche Bestandteile enthalten, sowie Zusatzstoffe mit Ursprung in oder Herkunft aus der Schweiz oder Liechtenstein unterliegen bei der Einfuhr weiterhin einer Kontrolle hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Futtermittelrechts bei den in VB-0360 Anlage 3 angeführten Eintrittsstellen (siehe VB-0360 Abschnitt 2.2.2.).

Diese Änderungen werden zu einem späteren Zeitpunkt in der Arbeitsrichtlinie Futtermittel (VB-0360) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 30. Dezember 2008

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

FMG 1999, Futtermittelgesetz 1999, BGBl. I Nr. 139/1999
Futtermittelverordnung 2000, BGBl. II Nr. 93/2000

Schlagworte:

Futtermittel, Einfuhrkontrolle

Verweise:

VB-0360
VB-0360 Abschnitt 2.2.1
VB-0360 Abschnitt 2.2.2
VB-0360 Anlage 3

Stichworte