Die
- Verordnung (EWG) Nr. 737/90 des Rates über die Einfuhrbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl
ist mehrfach und in wesentlichen Punkten geändert worden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit wurde die genannte Verordnung kodifiziert und durch die am 19. August 2008 in Kraft tretende
- Verordnung (EG) Nr. 733/2008 über die Einfuhrbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl
ersetzt.
Diese Verordnung wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 1) berücksichtigt. Materielle Änderungen ergeben sich dadurch nicht.
Bundesministerium für Finanzen, 18. August 2008
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 733/2008 , ABl. Nr. L 201 vom 30.07.2008 S. 1 |
Schlagworte: | Lebensmittel |
Verweise: | VB-0200 Anlage 1 |