Die Verordnung über die Kontrolle von Vermarktungsnormen für Fischereierzeugnisse und zulässige Mindestgrößen für Fische, BGBl. II Nr. 113/2000, wurde mit Wirkung vom 23. Juli 2008 durch die neue, auf Grund des Vermarktungsnormengesetzes (VNG) erlassene Verordnung über die Kontrolle von Vermarktungsnormen für Fischereierzeugnisse und zulässige Mindestgrößen für Fische, BGBl. II Nr. 263/2008, ersetzt.
Diese Verordnung wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen für Fische (VB-0311) berücksichtigt. Materielle Änderungen ergeben sich dadurch nicht.
Bundesministerium für Finanzen, 6. August 2008
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VNG, Vermarktungsnormengesetz, BGBl. I Nr. 68/2007 |
Schlagworte: | Vermarktungsnormen für Fische |
Verweise: | VB-0311 |