Am 10. Juli 2008 ist die Verordnung BGBl. II Nr. 246/2008 in Kraft getreten, mit der
- ein Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus den Ölrapslinien Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 erlassen und
- die Verordnung betreffend das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Mais BT 176 aufgehoben
wurde.
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Gentechnik (siehe insbesondere VB-0280 Abschnitt 1.2.4.) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 16. Juli 2008
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps, BGBl. II Nr. 246/2008 |
Schlagworte: | Gentechnik, Einfuhrverbot, Raps |
Verweise: | VB-0280 Abschnitt 1.2.4 |