2. Begriff der Neugründung (§ 2 NeuFöG)
Ein Wechsel der Person des Betriebsinhabers stellt keine Neugründung dar; jedoch kann eine begünstigte Betriebsübertragung vorliegen (siehe Rz 173 ff).Zusatzinformationen:
Betroffene Normen:
- § 2 Z 4 NeuFöG, Neugründungs-Förderungsgesetz, BGBl. I Nr. 106/1999
