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Informationen zu der am 1. Jänner 2008 in Kraft getretenen Neufassung der Arbeitsrichtlinie "Gemeinsame Agrarpolitik" (MO-8300)

BMFBMF-010307/0310-IV/7/200721.12.20072007

Die Neufassung der Richtlinie war aus folgenden Gründen erforderlich:

1. Erlass neuer Verordnungen: a) Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) Mit dieser Verordnung wurden die bisher in 21 Verordnungen und einige Sonderregelungen verwalteten Marktorganisationen in einer Verordnung zusammengefasst, vereinheitlicht und technisch vereinfacht. Bestehende Instrumente oder Maßnahmen wurden nicht verändert noch wurden neue eingeführt, außer diese waren hinfällig bzw. überflüssig. b) VO 1375/07 Nebenerzeugnissen der Maisstärkeverarbeitung aus den Vereinigten Staaten c) VO 1382/07 Einfuhrregelung für Schweinefleisch d) VO 1383/07 Einfuhrregelung für Geflügelfleisch aus der Türkei e) VO 1384/07 Zollkontingente für Geflügelfleisch aus Israel f) VO 1385/07 Zollkontingente für Geflügelfleisch

2. In verschiedenen Teilbereichen der Marktorganisation sind bestimmte Ein- und Ausfuhren diverser Waren regelmäßig an die Europäische Kommission zu melden. Meldungen der betreffenden Abfertigungen durch die Abfertigungsbeamten bzw. Beteiligten an das Zollamt Klagenfurt Villach sind nicht mehr erforderlich, da diese Daten durch regelmäßige Abfragen der Datenbanken ermittelt werden. Die Hinweise der Abschnitte 6. - Meldepflichten - sowie 7. - Besonderheiten Einfuhr - wurden entsprechend adaptiert bzw. gestrichen.

Bundesministerium für Finanzen, 21. Dezember 2007

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 1234/2007 , ABl. Nr. L 299 vom 16.11.2007 S. 1

Schlagworte:

MO06 - Warenkontrolle Milch, MO23 - Stempel von Ursprungszeugnissen BR und TH

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