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Österreichischer Pilot einer Fluggesellschaft in Belize

BMFBMF-010221/0411-IV/4/20076.6.20072007

EAS 2859

Tritt ein in Österreich ansässiger Pilot in die Dienste einer in Belize ansässigen internationalen Fluggesellschaft, steht gemäß Artikel 14 Abs. 3 DBA-Belize das Besteuerungsrecht an den Bezügen des Piloten Belize zu. Da gemäß Artikel 22 Abs. 1 lit. a des Abkommens im Verhältnis zu Belize auf österreichischer Seite aber das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, unterliegen die Pilotenbezüge auch der österreichischen Einkommensbesteuerung, wobei eine in Belize erhobene Steuer nach den allgemeinen Grundsätzen in Österreich anzurechnen ist.

Die Bezugnahme auf das Steuerfreistellungsverfahren und die Anwendung des Progressionsvorbehaltes in Artikel 22 Abs. 1 lit. b des Abkommens bezieht sich nur auf jene wenigen Fälle, in denen die Zuteilungsregeln des Abkommens Österreich (als Ansässigkeitsstaat) das Besteuerungsrecht entziehen. Dies könnte beispielsweise nach Artikel 18 Abs. 1 lit. a DBA eine in Österreich ansässig gewordene spanische Staatsbürgerin betreffen, die als Sekretärin an der österreichischen Botschaft von Belize berufstätig geworden ist.

Bundesministerium für Finanzen, 6. Juni 2007

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 14 Abs. 3 DBA BH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Belize (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 132/2003
Art. 22 Abs. 1 DBA BH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Belize (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 132/2003
Art. 18 Abs. 1 DBA BH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Belize (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 132/2003

Schlagworte:

Piloten, Anrechnungsverfahren

Stichworte