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Information zu der am 1. September 2007 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200)

BMFBMF-010311/0091-IV/8/200729.8.20072007

Mit Entscheidung 2007/563/EG der Kommission vom 1. August 2007 werden mit Wirkung vom 1. September 2007 Sondervorschriften für die Einfuhr von Mandeln mit Ursprung in oder Herkunft aus den Vereinigten Staaten von Amerika erlassen.

Die für die Ausstellung von Gesundheitszeugnissen zuständige Behörde ist das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) für Lebensmittel.

Abweichend von den bisherigen Regelungen dürfen gemäß Artikel 3 Abs. 8 der Entscheidung 2005/563/EG der Kommission Sendungen mit Mandeln mit Ursprung in oder Herkunft aus den Vereinigten Staaten von Amerika auch ohne Gesundheitszeugnis und ohne Ergebnisse einer amtlichen Probennahme und Analyse in die Gemeinschaft eingeführt werden. Derartige Sendungen bedürfen auch keiner besonderen Kennzeichnung mit einem Nummern- und/oder Buchstabencode. Die Einfuhrkontrolle hat jedoch auch in diesen Fällen gemäß VB-0200 Abschnitt 40.3 Abs. 3 bis 7 zu erfolgen.

Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 4) berücksichtigt.

 

Bundesministerium für Finanzen, 29. August 2007

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

Entscheidung 2006/504/EG , ABl. Nr. L 199 vom 21.07.2006 S. 21

Schlagworte:

Aflatoxin-Kontamination, Mandeln

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