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Informationen zu der am 10. August 2007 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320)

BMFBMF-010311/0063-IV/8/200716.5.20072007

1. Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat mit Kundmachung vom 7. August 2007, GZ 74100/0083-IV/B/5/2007, Schutzmaßnahmen betreffend die Verbringung von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und anderen Paarhufern aus Großbritannien wegen Maul- und Klauenseuche erlassen. Demnach ist das innergemeinschaftliche Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und anderen Paarhufern, sowie Fleisch, Hackfleisch, Separatorenfleisch und Fleischzubereitungen, Milch und Milcherzeugnissen, Samen, Eizellen und Embryonen, Häuten und Fellen, Mist und Jauche dieser Tiere, aus Großbritannien nach beziehungsweise durch Österreich verboten. Die Verbringung lebender Tiere aus anderen Gebieten des Vereinigten Königreiches, beziehungsweise die innergemeinschaftliche Verbringung von Fleisch, Fleischerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen, Samen, Eizellen und Embryonen, Häuten und Fellen, Mist und Jauche aus dem Vereinigten Königreich ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Link zur Kundmachung: http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/attachments/1/4/8/CH0066/CMS1186588416755/kundmachung.pdf

2. Ferner hat das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend die Verbringungsbeschränkungen betreffend die Blauzungenkrankheit und die klassische Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten abgeändert und neu gefasst.

3. Zur leichteren Handhabung der Bestimmungen betreffend die Ausnahmeregelungen von der grenztierärztlichen Kontrollpflicht für lebende Tiere, Waren und Gegenstände wurde eine Zusammenfassung in Form einer tabellarischen Übersicht als neue Anlage 4 in die Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht aufgenommen.

Die Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht berücksichtigt (siehe insbesondere VB-0320 Abschnitt 4.1., VB-0320 Abschnitt 4.2., VB-0320 Abschnitt 5.2.11. und VB-0320 Anlage 4).

 

Bundesministerium für Finanzen, 10. August 2007

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

EBVO 2001, Veterinärbehördliche Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 2001, BGBl. II Nr. 355/2001

Schlagworte:

Tiere, Tierseuchen

Verweise:

VB-0320 Abschnitt 4.1
VB-0320 Abschnitt 4.2
VB-0320 Abschnitt 5.2.11
VB-0320 Anlage 4

Stichworte