vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lizenzgebührenzahlungen an eine schweizerische Konzern-Sitzgesellschaft

BMFBMF-010221/0268-IV/4/200612.5.20062006

EAS 2731

Auf Grund des Artikels 15 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz über die Besteuerung von Zinserträgen (EU-Zinssteuerabkommen) ist § 99a EStG 1988 sinngemäß auch im Verhältnis zur Schweiz anzuwenden (EStR 2000 Rz 8016a). Die Steuerfreistellung in Österreich setzt aber nach § 99a EStG 1988 voraus, dass die Lizenzgebühren im Empfängerstaat einer Einkommensbesteuerung unterliegen, "ohne von ihr befreit zu sein" ("subject-to-tax-Klausel").

Dem EU-Zinssteuerabkommen wird nicht der Sinn beigemessen werden können, für EU-Gesellschaften, die steuerpflichtige Lizenzgebühren von österreichischen Konzerngesellschaften beziehen, die Möglichkeit einer Steuervermeidung zu bieten. Und zwar dadurch, dass diese Lizenzgebühren in eine ihnen gehörende schweizerische Sitzgesellschaft umgelenkt werden, sodass sie einer Besteuerung in Österreich und den anderen EU-Staaten entzogen sind und schließlich auch in der Schweiz nicht - oder kaum - besteuert werden.

Die durch "sinngemäße" Anwendung von § 99a EStG 1988 erfolgte Umsetzung des EU-Zinssteuerabkommens wird daher nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen - die allerdings noch nicht mit der Schweiz oder anderen EU-Staaten abgestimmt worden ist - erfordern, dass auf kantonaler und Gemeindeebene keine Steuerbefreiung für die in Österreich freizustellenden Lizenzgebühren gewährt wird.

Die in § 99a Abs. 5 letzter Satz EStG 1988 ausdrücklich verankerte "subject to tax-Klausel" findet sich zwar nicht im österreichisch-schweizerischen DBA, das - nach Ratifikation eines im März unterzeichneten Revisionsprotokolls - rückwirkend mit 1. Jänner 2006 Quellensteuerfreiheit für Lizenzgebühren vorsehen wird. Ist eine Umgehung österreichischer Steuern zu befürchten, dann müsste hier auf der Grundlage der einschlägigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (siehe insb. VwGH 22.03.1995, 93/13/0076 betr. Leistungsunfähigkeit von Briefkastengesellschaften, sowie zur Frage der Änderung der Einkünftezurechnung VwGH 10.12.1997, 93/13/0185, VwGH 26.07.2000, 97/14/0070, VwGH 09.12.2004, 2002/14/0074, VwGH 10.08.2005, 2001/13/0018) untersucht werden, ob die Lizenzgebühren der schweizerischen Gesellschaft zurechenbar sind.

Bundesministerium für Finanzen, 12. Mai 2006

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 99a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Art. 15 Abkommen EG - Schweiz - Besteuerung von Zinserträgen, ABl. Nr. L 385 vom 29.12.2004 S. 30

Schlagworte:

Sitzgesellschaften, subject-to-tax-Klausel, Einkünftezurechnung, Briefkastengesellschaften, EU-Zinssteuerabkommen, Steuervermeidung, Steuerumgehung

Verweise:

VwGH 22.03.1995, 93/13/0076
VwGH 10.12.1997, 93/13/0185
VwGH 26.07.2000, 97/14/0070
VwGH 09.12.2004, 2002/14/0074
VwGH 10.08.2005, 2001/13/0018
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 8016a

Stichworte