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DBA-Entlastungsverordnung und ausländische gemeinnützige Körperschaften

BMFBMF-010221/0163-IV/4/200627.4.20062006

EAS 2727

Es bestehen keine Bedenken, wenn gemeinnützige ausländische juristische Personen, die ihre gemeinnützige Tätigkeit durch ehrenamtliche oder im Werkvertrag tätige Mitarbeiter erfüllen und bei denen die zur Erfüllung der gemeinnützigen Aufgaben benutzten Räumlichkeiten nicht im Eigentum der gemeinnützigen Einrichtung stehen, im Vordruck ZS-QU2 die Fragen nach "eigenen Arbeitnehmern" und "eigenen Betriebsräumlichkeiten" mit "Ja" beantworten.

Bundesministerium für Finanzen, 27. April 2006

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002

Schlagworte:

DBA-Entlastungsverordnung, "eigene Arbeitnehmer"

Verweise:

DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005

Stichworte