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Steuerabzugspflicht für vorausbezahlte Gagen

BMFBMF-010221/0052-IV/4/20066.2.20062006

EAS 2696

Werden von einem österreichischen Konzertveranstalter 40% bis 60% der Gagen einer ausländischen Band im Vorhinein an die Künstleragentur der Band überwiesen, so sind diese Beträge damit den Bandmitgliedern zugeflossen. Denn einerseits bewirkt die Vereinnahmung eines Geldbetrages durch einen Bevollmächtigten einen Einnahmenzufluss an den Vollmachtgeber (EStR 2000 Rz 4606) und andererseits liegt ein steuerwirksamer Zufluss auch bei Anzahlungen auf noch nicht erbrachte Leistungen vor (EStR 2000 Rz 4607). Kommt es in der Folge zu einer Rückzahlung der Beträge, weil die Band aus ihrem Verschulden den Auftritt in Österreich nicht absolviert hat, kann die abgezogene Steuer - ungeachtet EStR 2000 Rz 4609 - auf Grund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen nach Maßgabe des Erlasses AÖF Nr. 63/2002 im Rückzahlungsweg rückgefordert werden.

Bundesministerium für Finanzen, 6. Februar 2006

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

OECD-MA, OECD-Musterabkommen

Schlagworte:

Künstler, Vorauszahlungen, Zuflusszeitpunkt

Verweise:

EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4607
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4609
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4606
BMF 17.12.2001, 04 0101/41-IV/4/01, AÖF Nr. 63/2002

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