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Einkommensteuerprotokoll 2005

BMFBMF-010203/0549-IV/6/20057.10.20052005Einkommensteuerprotokoll 2005

Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise fand im April 2005 der Salzburger Steuerdialog des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzämtern statt, bei der in der Praxis auftauchende Zweifelsfragen in den Bereichen Einkommensteuer behandelt werden.

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Einkommensteuerprotokoll 2005

10. § 29 Z 3 EStG 1988 (Rz 6611 EStR 2000)

Entgeltliche Aufgabe eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes

Sachverhalt:

Ein Steuerpflichtiger verkauft ein seit 20 Jahren in seinem Alleineigentum befindliches Mietobjekt. Bezüglich dieses Mietobjektes ist im Grundbuch ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu Gunsten der Ehegattin des Veräußerers eingetragen.

Der Käufer möchte das Mietobjekt lastenfrei erwerben und zahlt einen dementsprechend höheren Kaufpreis, dh er gilt der Ehegattin das Belastungs- und Veräußerungsverbot ab.

Fragestellung:

Fällt das Entgelt, das für die Aufgabe des Belastungs- und Veräußerungsverbotes bezahlt wird, unter § 29 Z 3 EStG 1988 (siehe Rz 6611 EStR und das dort angeführte VwGH-Erkenntnis vom 23.5.2000, 95/14/0029) oder kommt § 30 Abs 1 lit a EStG 1988 (Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen) zur Anwendung?

Ein Veräußerungs- und Belastungsverbot stellt kein Wirtschaftsgut im steuerlichen Sinn dar (VwGH 23.5.2000, 95/14/0029). Da eine Besteuerung nach § 30 EStG 1988 einen Wirtschaftsguttransfer voraussetzt, kommt die Erfassung nach § 30 EStG 1988 nicht in Betracht. Hingegen ist der Tatbestand des § 29 Z 3 EStG 1988 erfüllt, da die Aufgabe des Veräußerungs- oder Belastungsverbotes einem anderen einen nicht in einem Wirtschaftsgut gelegenen wirtschaftlichen Vorteil verschafft (Rz 6611 EStR 2000, VwGH 23.5.2000, 95/14/0029)

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Einkommensteuerprotokoll 2005

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