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Net Capital Gain einer kanadischen Limited Partnership

BMFBMF-010221/0395-IV/4/20055.7.20052005

EAS 2633

Die steuerliche Behandlung ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, richtet sich nicht nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist darnach zu entscheiden, wie dieses ausländische Rechtsgebilde nach inländischem Steuerrecht einzustufen wäre (zB EAS 1756).

Eine kanadische "limited partnership" wird in diesem Zusammenhang als eine den österreichischen Mitunternehmerschaften vergleichbare Personengesellschaft anzusehen sein (EAS 2248).

Da im DBA-Kanada eine internationale Doppelbesteuerung durch das Anrechnungsverfahren beseitigt wird, unterliegen die - nach österreichischem Recht zu ermittelnden - Gewinnanteile an der kanadischen Personengesellschaft der österreichischen Besteuerung; dazu gehören auch Veräußerungsgewinne (capital gains). Eine steuerliche Erfassung erst im Zeitpunkt der Ausschüttung solcher Gewinne an den österreichischen Personengesellschafter wäre daher nicht rechtsrichtig.

5. Juli 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
Art. 23 DBA CDN (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kanada (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 77/1981

Schlagworte:

limited partnership, Personengesellschaften

Verweise:

EAS 1756
EAS 2248

Stichworte