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EU-Beamter und EU-Ansässigkeitsfiktion bei Wohnsitzwechsel

BMFBMF-010221/0337-IV/4/20056.5.20052005

EAS 2609

Gemäß Artikel 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften gilt der Ansässigkeitsstaat vor Dienstantritt bei der EU in Brüssel weiterhin als Wohnsitzstaat; und zwar sowohl für die Erhebung der Einkommens- und Erbschaftssteuern als auch bei Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es zu vermeiden, dass die (neben den EU-Bezügen anfallenden) Einkünfte eines EU-Beamten weder in Belgien noch in seinem Herkunftsland unbesteuert bleiben. Selbst wenn der EU-Beamte nach seinem Dienstantritt in Brüssel seinen deutschen Wohnsitz aufgibt, soll daher Deutschland ihn nach wie vor als unbeschränkt Steuerpflichtigen behandeln (wobei die EU-Bezüge gemäß Artikel 13 des Protokolls steuerfrei zu belassen sind). Diese alle EU-Staaten bindende Bestimmung gestattet nicht, dieses deutsche Besteuerungsrecht dadurch auf einen anderen EU-Mitgliedstaat zu übertragen, dass in diesem anderen EU-Staat ein Zweitwohnsitz begründet oder aufrechterhalten wird; selbst dann nicht, wenn der EU-Beamte die Staatsbürgerschaft dieses anderen EU-Staates besitzt.

Hat daher ein österreichischer Staatsbürger vor Aufnahme seiner Tätigkeit in Brüssel beruflich in Deutschland gearbeitet und dort seinen Hauptwohnsitz aufgeschlagen, dann bleiben die Besteuerungsrechte Deutschlands mit dem Eintritt in den EU-Personalstand erhalten; sie gehen weder durch Aufgabe des deutschen Wohnsitzes noch durch Unterhalten eines österreichischen Zweitwohnsitzes auf Österreich über.

6. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 14 Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 152 vom 13.07.1967 S. 15
Art. 13 Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 152 vom 13.07.1967 S. 15

Schlagworte:

EU-Beamte, Wohnsitzfiktion, Privilegienprotokoll mit der EU

Stichworte