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Rentenbezüge aus einer deutschen Lebensversicherung nach Zuzug nach Österreich

BMFBMF-010221/0087-IV/4/20052.2.20052005

EAS 2553

Hat ein 1933 geborener deutscher Arzt seinen Wohnsitz im Jahr 2002 aus Deutschland nach Österreich verlegt, tritt er damit mit der seit 1995 bezogenen deutschen Rente aus einem deutschen Lebensversicherungsvertrag in die österreichische Steuerpflicht ein. Diese österreichische Steuerpflicht will die Rente aber nur insoweit erfassen, als sie zu einer "Bereicherung" führt. Dies wird als gegeben angesehen, sobald die Rentenzahlungen den im Zeitpunkt des Leistungsbeginnes kapitalisierten Rentenwert übersteigen.

Im Jahr 1995 galt noch jene Kapitalisierungsvorschrift, nach der für den damals 62jährigen eine Steuerpflicht nach 9 Jahren, sonach ab 2004, eintreten sollte. Wenn nun Deutschland die Rentenzahlungen mit einem "Ertragsanteil" bereits ab 1995 bis zum Wohnsitzwechsel der Besteuerung unterworfen hat, dann tritt hierdurch eine - zeitverschobene - Doppelbelastung ein, die einen Besteuerungsausgleich auf der Grundlage von § 48 BAO rechtfertigen kann. Über entsprechenden Antrag könnte daher die nachweisbar in Deutschland entrichtete Steuer auf die österreichische Steuer solange angerechnet werden, bis die Doppelbelastung beseitigt ist.

2. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

Rentenbesteuerung, § 48 BAO

Verweise:

§ 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

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