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40.13.3 Steuerliche Behandlung von Pensionsleistungen, die auf Beiträgen an einen Pensionsinvestmentfonds beruhen

BMF07 2501/4-IV/7/0116.12.2005

Rz 1359
Das angesparte Kapital wird dem Auszahlungsplan entsprechend steuerneutral als Einmalerlag in eine Pensionszusatzversicherung übertragen. Die daraus resultierenden Rentenzahlungen (einschließlich Hinterbliebenenrente) sind insoweit steuerbefreit, als sie auf prämienbegünstigten Erwerben beruhen. Die Rentenleistungen für höhere Erwerbe sind gemäß § 29 Z 1 EStG 1988 steuerpflichtig.

Beispiel:

Ein Steuerpflichtiger zahlt in einen Pensionsinvestmentfonds jährlich 1.500 Euro ein. Die Prämie wurde für 1.000 Euro geleistet. Das gesamte Guthaben wird als Einmalprämie in eine Pensionszusatzversicherung übertragen. Rentenleistungen hinsichtlich der auf 1.000 Euro entfallenden Leistungen sind steuerfrei. Die auf die restlichen 500 Euro entfallenden Rentenzahlungen sind gemäß § 29 Z 1 EStG 1988 zu versteuern.

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