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40.10 Prämienbegünstigter Pensionsinvestmentfonds (§ 108b EStG 1988)

BMF07 2501/4-IV/7/0116.12.2005

Rz 1348
Ein prämienbegünstigter Pensionsinvestmentfonds liegt nur vor wenn

Rz 1349
Da die Voraussetzungen des Abschnittes I. a des Investmentfondsgesetzes 1993 erfüllt sein müssen, sind ausländische Pensionsinvestmentfonds nicht begünstigt. In diesem Abschnitt ist zB geregelt, dass der Pensionsinvestmentfonds ausdrücklich als solcher bezeichnet sein muss, dass Ausschüttungen unzulässig sind, es sind strenge Veranlagungsvorschriften enthalten und weitere Anordnungen zu den Fondsbestimmungen und zum unwiderruflichen Auszahlungsplan.

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