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Kanadische Pensionen

BMFG 809/1-IV/4/0323.6.20032003

EAS 2306

Beachte:
Die Aussagen dieser EAS-Auskunft sind durch das VwGH-Erkenntnis 29.7.2010, 2010/15/0021, in dieser Form überholt.

Bezieht ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger neben seinen Gewinnanteilen aus einer österreichischen KEG eine kanadische Pension, dann ist zunächst zu klären, ob es sich bei dieser Pension um eine Sozialversicherungspension oder um eine vom ehemaligen Arbeitgeber geleistete Pension handelt.

Im erstgenannten Fall fällt die Pensionsleistung unter Artikel 18 Abs. 2 DBA-Kanada. Diese Bestimmung teilt Kanada an den Sozialversicherungspensionen das ausschließliche Besteuerungsrecht zu (siehe die Verwendung des Wortes "nur" in Abs. 2). Da Artikel 23, der die Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung regelt, keinen Progressionsvorbehalt vorsieht, kann sich in Weiteranwendung der bisherigen ständigen Verwaltungspraxis die kanadische Sozialversicherungspension daher bei der Besteuerung der inländischen KEG-Gewinnanteile nicht steuersatzerhöhend auswirken.

Sollte es sich hingegen um kanadische Pensionsleistungen handeln, die nicht unter Artikel 18 Abs. 2 fallen (also insbesondere im Fall von kanadischen Firmenpensionen), dann hätte nach Artikel 18 Abs. 1 DBA CDN Kanada zwar ebenfalls das Besteuerungsrecht, jedoch nicht das ausschließliche. Da in Artikel 23 das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, wäre diese Pension gemeinsam mit dem KEG-Gewinnanteil auch der Einkommensbesteuerung in Österreich zu unterziehen, wobei eine kanadische Steuer bis zur Höhe jenes Teiles der österreichischen Einkommensteuer angerechnet werden kann, der auf die kanadischen Einkünfte entfällt.

23. Juni 2003
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota

Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 18 Abs. 1 DBA CDN (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kanada (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 77/1981
Art. 18 Abs. 2 DBA CDN (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kanada (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 77/1981
Art. 23 DBA CDN (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kanada (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 77/1981

Schlagworte:

Sozialversicherungspensionen, Firmenpensionen, Betriebspensionen, ausschließliches Besteuerungsrecht, Anrechnungsverfahren

Verweise:

VwGH 29.07.2010, 2010/15/0021

Stichworte