vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vergleichbarkeit einer "International Business Company" auf den British Virgin Islands mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft

BMFSt 28/7-IV/4/027.1.20032003

EAS 2205

Eine ausländische Gesellschaft ist einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler, KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG 1988):

Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutächtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall einer nach dem Recht der British Virgin Islands errichteten "International Business Company" (IBC) diese Vergleichbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, dann liegen zur Zeit im allgemeinen keine Gründe vor, im Rahmen des EAS-Verfahrens diesem Untersuchungsergebnis zu widersprechen; zumal sich dieses Untersuchungsergebnis mit jenem deckt, das EAS 1892 zu Grunde gelegen ist.

07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 10 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988

Schlagworte:

vergleichbare Gesellschaftsformen, Vergleichbarkeitsvoraussetzungen, International Business Company, IBC

Verweise:

EAS 1892

Stichworte