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Steuerliche Behandlung von Post graduate Stipendien nach dem österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommen

BMF04 4842/1-IV/4/0211.1.20022002Steuerliche Behandlung von Post graduate Stipendien nach dem österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommen

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 20 DBA H (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Ungarn (Einkommen, Ertrag, Vermögen), BGBl. Nr. 52/1976

Schlagworte:

DBA, Ungarn, Post graduate Stipendien

Nach Herstellung des Einvernehmens mit der ungarischen Steuerverwaltung wird eröffnet:

Post graduate Stipendien fallen unter Artikel 20 ("Nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte") des österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommens; das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Stipendien steht daher dem Ansässigkeitsstaat des Stipendienempfängers zu.

11. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 20 DBA H (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Ungarn (Einkommen, Ertrag, Vermögen), BGBl. Nr. 52/1976

Schlagworte:

DBA, Ungarn, Post graduate Stipendien

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