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US-Tournee eines österreichischen Zauberkünstlers

BMFH 321/1-IV/4/0226.11.20022002

EAS 2170

Unternimmt ein in Österreich ansässiger Zauberkünstler eine 5 Monate dauernde Tournee in den USA, wobei er nach Art eines "fahrenden Künstlers" in verschiedenen US-Schulen und Kindergärten Zaubervorstellungen abhält, dann sind die USA gemäß Artikel 17 DBA-USA berechtigt, die hierbei erzielten Einkünfte nach ihrem Recht zu besteuern. Dieses Besteuerungsrecht der USA wäre nur dann nicht gegeben, wenn die hierbei erzielten Betriebseinnahmen den Betrag von 20.000 US-Dollar nicht übersteigen. Eine allenfalls in den USA erhobene Einkommensteuer wäre gemäß Art. 22 DBA-USA auf jene österreichische Einkommensteuer anrechenbar, die auf die US-Einkünfte entfällt.

26. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 17 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Art. 22 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998

Schlagworte:

Tournee, fahrende Künstler, 20.000-Dollar-Freigrenze

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