EAS 2039
Erhält ein österreichisches Versandhandelsunternehmen eines multinationalen Konzerns von einer irischen Konzerngesellschaft Rechnungen über angebliche Consultingleistungen und stellt sich nach mangelnder Mitwirkung durch die inländische GmbH in einem Betriebsprüfungsverfahren im Zuge einer Internet-Recherche heraus, dass es sich bei der irischen Gesellschaft um eine nicht mehr aktive irische Offshore-Gesellschaft mit zwei panamesischen Geschäftsführern handelt, liegt sonach die dringende Vermutung nahe, dass es sich hierbei um eine in Irland nicht besteuerte Domizilgesellschaft (non-resident-company) jener Art handelt, die durchwegs für internationale Steuerumgehungsmodelle herangezogen wurde, dann wird der gegenständliche Consultingaufwand nur dann als Betriebsausgabe anerkannt werden können, wenn es dem geprüften Unternehmen noch gelingen sollte, die aus den geschilderten Umständen zu ziehende Schlussfolgerung des Vorliegens einer internationalen Steuerumgehung zu Lasten des österreichischen Steueraufkommens zu widerlegen.
Im gegebenen Zusammenhang erscheint die Steueroasenrechtsprechung des VwGH von Relevanz, derzufolge nicht die Abgabenbehörde den Nachweis fehlender Leistungen einer ausländischen Domizilgesellschaft zu erbringen hat, sondern es Aufgabe des Abgabepflichtigen ist, die Leistungen einwandfrei und schlüssig darzulegen (VwGH 25.1.2001, 95/15/0134). Außerdem besteht bei Eintritt in Geschäftsbeziehungen zu einer bekannten Steueroase (als solche gilt auch Panama; siehe Ziffer 17 des OECD-Fortschrittsberichtes-2000 "Progress in Identifying and Eliminating Harmful Tax Practices") von Anbeginn die Pflicht dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall diese Beziehungen vollständig aufgehellt und dokumentiert werden können (VwGH 25.5.1993, 93/14/0019).
24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 143 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |
Schlagworte: | irische Offshore-Gesellschaft, Offshore-Gesellschaft, irische, Domizilgesellschaft, non-resident-company, Steueroasenrechtsprechung, Steuerumgehung, Nachweis fehlender Leistungen, Dokumentation von Geschäftsbeziehungen, Geschäftsbeziehungen, Dokumentation von |
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