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Rechtsanwaltsgemeinschaft mit österreichischer und liechtensteinischer Kanzlei

BMFR 224/1-IV/4/0110.1.20022002

EAS 1976

Schließen sich drei in Österreich ansässige Rechtsanwälte zu einer Kanzleigemeinschaft (Mitunternehmerschaft) zusammen, an deren Gewinnen sie zu je einem Drittel beteiligt sind, und eröffnet diese Kanzleigemeinschaft in Liechtenstein eine weitere Kanzlei, in der allerdings nur ein Anwalt berufsrechtlich eine anwaltliche Tätigkeit ausüben darf und ein zweiter in der Funktion eines bloßen Konzipienten mitwirkt, dann ist dessenungeachtet bei der einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung in Österreich der auf die liechtensteinische Kanzlei entfallende Gewinnteil der Gemeinschaft zu je einem Drittel in den Händen der drei Anwälte von der österreichischen Besteuerung gemäß Artikel 14 DBA-Liechtenstein steuerfrei zu stellen.

Denn Personengesellschaften, die in Auslandsbetriebstätten freiberufliche Einkünfte erzielen, sind in gleicher Weise zu behandeln wie gewerblich tätige Personengesellschaften, bei denen unbestrittenermaßen Gewinnteile einer abkommensrechtlich steuerfrei zu stellenden Auslandsbetriebstätte die im Inland steuerlich erfassbaren Gewinnteile der inländischen Personengesellschafter unabhängig davon kürzen, ob oder ob nicht von diesen Gesellschaftern eine Tätigkeit in der Auslandsbetriebstätte ausgeübt wird.

Die Richtigkeit der vorbeschriebene Sichtweise einer Gleichbehandlung der Auslandsbetriebstätten von freiberuflichen und gewerblichen Personengesellschaften wird durch die Aussagen in Ziffern 39 und 44 des OECD-Berichtes ISSUES RELATED TO ARTICLE 14 OF THE MODEL CONVENTION bestätigt.

10. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 14 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971

Schlagworte:

Kanzleigemeinschaft, Liechtenstein, einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte, Steuerfreistellung, Personengesellschaft, Auslandsbetriebstätte

Stichworte