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Verlustvortrag nach KG-Einbringung durch deutsche Gesellschafter

BMFA 13/6-IV/4/017.6.20012001

EAS 1861

 

Werden Mitunternehmeranteile an einer österreichischen KG, die im Eigentum einer deutschen KG (mit deutschen Familienstiftungen als Gesellschafter) stehen, nach Art. 3 UmgrStG in eine österreichische GmbH eingebracht, dann geht das Recht auf Vortrag der ab 1998 in der österreichischen KG angefallenen Verluste auf der Grundlage des Umgründungssteuergesetzes in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 97/2001 auf die übernehmende österreichische Kapitalgesellschaft über; allerdings nur soweit, als dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist. Eine steuerliche Nichtberücksichtigung der verlusterzeugenden Aufwendungen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich hätte hiebei die Wirkung einer solchen Doppelbesteuerung.

7. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 3 UmgrStG, Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991
Berücksichtigung von inländ. Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen, BGBl. II Nr. 97/2001

Schlagworte:

Mitunternehmerschaften, Stiftungen, Einbringungen, Übergang des Verlustvortragsrechts

Stichworte