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Liquidation der inländischen Tochtergesellschaft einer französischen Muttergesellschaft

BMFE 378/1-IV/4/0111.1.20012001

EAS 1784

 

 

Verbleibt nach der Liquidation der inländischen Tochtergesellschaft für die zu 50% beteiligte französische Muttergesellschaft ein Endvermögen, das das von den Gesellschaftern einbezahlte Stammkapital samt Kapitalrücklagen übersteigt, dann stellt dies Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar, der unter Artikel 13 DBA-Frankreich zu subsumieren ist. Abweichend vom OECD-Musterabkommen wird durch das DBA-Frankreich Österreich das Besteuerungsrecht an diesen Liquidationsüberschüssen belassen. Die französische Muttergesellschaft ist daher gemäß § 98 Z. 8 EStG mit den erzielten Einkünften im Veranlagungsweg zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht heranzuziehen.

11. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 13 DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994
§ 98 Z 8 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Liquidationsgewinne

Verweise:

OECD-MA, OECD-Musterabkommen

Stichworte