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Auszahlung einer schwedischen Pensionsvorsorge

BMFW 737/1-IV/4/0126.11.20012001

EAS 1958

Tritt ein Schwede ab 2002 in die Dienste der Weltbank und verlegt er in diesem Zusammenhang seinen Wohnsitz nach Österreich, wobei zu diesem Zeitpunkt eine private schwedische Pensionsversicherung im Wert von ca. einer Million Euro zahlbar wird und kann die Auszahlung wahlweise in 5 oder 10 Jahresteilbeträgen erfolgen, dann wird in beiden Fällen aus der Konzeption des § 29 EStG zu folgern sein, dass eine Auszahlung der Kapitalsumme von 1 Mio Euro auch in Teilbeträgen nicht steuerbar ist. Wohl stellen Zahlungen einer Versicherungsgesellschaft über einen Zeitraum von 10 Jahren einen "wiederkehrenden Bezug" dar; dieser fließt aber als Gegenleistung für die erbrachten Versicherungsbeiträge zu, wobei aber wegen der absoluten Bestimmtheit der Summe der Auszahlungsbeträge keine Leibrenten-Kapitalisierung nach § 16 Abs. 2 und 4 BewG in Frage kommt. Allerdings werden die in den Teilbeträgen enthaltenen und aus der ab Zuzug nach Österreich aus der Kapitalforderung erwachsenden Kapitalerträge der inländischen Steuerpflicht unterliegen.

Der Umstand, dass nur 50% der Versicherungsbeiträge von dem Schweden selbst eingezahlt wurden während die anderen 50% von seinem ehemaligen schwedischen Arbeitgeber stammen, bewirkt nicht, dass nur die Hälfte der 10jährigen Teilbeträge als Gegenleistungsbezüge anzusehen sind und daher die andere Hälfte sofort als wiederkehrender Bezug der Steuerpflicht unterliegt; denn die Arbeitgeberbeiträge stellen einen Teil seiner ehemaligen Gehaltsbezüge dar, die allerdings in der Zeit der beschränkten Steuerpflicht zugeflossen und daher auch insoweit nicht steuerbar sind, als sie die Zukunftssicherungsgrenze des § 3 Abs. 1 Z. 15 lit. a EStG übersteigen.

26. November 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 29 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 16 Abs. 2 BewG 1955, Bewertungsgesetz 1955, BGBl. Nr. 148/1955
§ 3 Abs. 1 Z 15 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

schwedische Pensionsvorsorge, Pensionsvorsorge, schwedische, Weltbank, Pensionsversicherung, wiederkehrender Bezug, Leibrenten-Kapitalisierung, Zuzug, Kapitalforderung, Zukunftssicherungsgrenze

Stichworte