vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gewinnausschüttung an eine deutsche GMBH & Co KG

BMFH 235/1-IV/4/0013.3.20002000

EAS 1610

Auch wenn eine deutsche GmbH & Co KG nach Handelsrecht bezüglich der Rechnungslegung den Kapitalgesellschaften gleichgestellt wird, ist bei ihrer Besteuerung in Österreich nach den Grundsätzen der "Bilanzbündeltheorie" vorzugehen und daher eine von ihrer österreichischen Tochter-GmbH bezogene Gewinnausschüttung als Einkünfte der hinter der deutschen KG stehenden Gesellschafter zu werten. Sind alle Gesellschafter in Deutschland ansässig, dann sind alle Gesellschafter berechtigt, unter Verwendung des Vordruckes ZS-D2 eine Herabsetzung der österreichischen Kapitalertragsteuer von 25% auf 15% im Rückerstattungsweg zu beantragen. Zuständig für das Rückerstattungsverfahren ist seit 1.1.2000 das Finanzamt Eisenstadt.

Nach der Durchführungsverordnung BGBl. Nr. 426/1994 ist die Anwendung des Rückerstattungsverfahrens zur Herbeiführung der abkommensgemäßen Steuerentlastung in Fällen der vorliegenden Art verpflichtend vorgeschrieben. Die Anwendung dieser Entlastungsmethode wird durch die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens nicht ausgeschlossen; denn das Abkommen verpflichtet lediglich zur Steuerentlastung, ohne aber festzulegen, nach welcher Methode dieses Ergebnis von den Vertragstaaten herbeizuführen ist. Die genannte Verordnung ist im Übrigen seinerzeit mit Deutschland akkordiert worden.

13. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Doppelbesteuerung - Entlastung von der Abzugsbesteuerung, BGBl. Nr. 426/1994

Schlagworte:

Bilanzbündeltheorie, Vordruck ZS-D2

Stichworte