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Vergabe von technischen Zeichenarbeiten in die Slowakei

BMFK 55/1-IV/4/0028.2.20002000

EAS 1606

Vergibt ein in Österreich ansässiger Architekt im Rahmen der Planung eines Projektes in Österreich technische Zeichenarbeiten an ein slowakisches Zeichenbüro sowie an einen in der Slowakei ansässigen Architektenkollegen, dann ist nicht auszuschließen, dass die hiefür in die Slowakei gezahlten Vergütungen als Entgelt für eine "technische Beratung" im Zusammenhang mit der Planung des österreichischen Projektes zu werten sind und diesfalls inländische Steuerpflicht auslösen, die gemäß § 99 Abs. 1 Z. 5 EStG im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Allerdings sind sowohl der Inhaber des slowakischen Zeichenbüros wie auch der slowakische Architekt auf Grund von Artikel 7 und 14 des im Verhältnis zur Slowakei anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 34/1979, berechtigt, Entlastung von der österreichischen Besteuerung zu fordern. Werden daher von den beiden slowakischen Subauftragnehmern Ansässigkeitsbescheinigungen beigebracht (die von der zuständigen slowakischen Steuerbehörde auszustellen sind) kann der Steuerabzug in Österreich unterbleiben.

28. Februar 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Art. 7 DBA SK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowakische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
Art. 14 DBA SK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowakische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979

Schlagworte:

technische Beratung, Ansässigkeitsbestätigung

Stichworte