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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen 1999

BMF07 0104/2-IV/7/991.1.19991999Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen 1999

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 33 Abs. 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Regelbedarfsätze, Unterhaltsleistungen

Für das Jahr 1 9 9 9 gelten folgende monatliche Regelbedarfsätze:

Bei einem Alter von 0 bis 3 Jahren 1.990 S bis 6 Jahren 2.540 S bis 10 Jahren 3.250 S bis 15 Jahren 3.740 S bis 19 Jahren 4.410 S bis 28 Jahren 5.550 S.

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in RZ 795 ff der Lohnsteuerrichtlinien 1999 verwiesen.

 

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 33 Abs. 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Regelbedarfsätze, Unterhaltsleistungen

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