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Österreichisches Musikensemble mit Deutschland-Engagements

BMFH 29/1-IV/4/9814.1.19991999

EAS 1403

Die Frage, ob ein österreichisches Ensemble, mit seinen musikalischen Darbietungen (insb. Wiener Caféhausmusik, Hofballmusik zum Tanzen, österr. Operettenshow, Musical Live-Show, Golden Oldies) künstlerisch oder gewerblich tätig ist, ist primär eine Sachverhaltsfrage und müsste mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden. Der Umstand, dass das Ensemble bei Bällen, Hochzeiten, Privatfeiern und Kurkonzerten zur Unterhaltung der Zuhörerschaft auftritt deutet sicherlich auf Gewerblichkeit hin. Sollte die deutsche Steuerverwaltung der Beurteilung durch das zuständige österreichische Finanzamt nicht folgen, dann müsste die Angelegenheit im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens geklärt werden.

14. Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 8 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

Musiker, künstlerische Tätigkeit, gewerbliche Tätigkeit, Abgrenzungsfragen, Unterhaltungsdarbietungen

Stichworte