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Erbschaftsteuerpflicht von beschränkt steuerpflichtigen Gesellschaftern deutscher Personengesellschaften mit Inlandsbetriebstätten

BMFK 1/39-IV/4/984.1.19991999

EAS 1393

Bereits unter EAS 98 wurde ausgeführt, dass im Bereich der Erbschaftsbesteuerung die im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Grundsätze der Bilanzbündeltheorie nicht angewendet werden, sodass kein steuerlicher "Durchgriff" auf die hinter der deutschen KG stehenden Gesellschafter erfolgt. In diesem Fall ging es um eine deutsche KG, die an einer österreichischen KG beteiligt war; eine inländische Erbschaftsteuerpflicht im Fall des Erbüberganges der Beteiligung an der deutschen Muttergesellschaft hätte daher in diesem Fall nur bei einem "Doppeldurchgriff" (Zurechnung der inländischen Betriebstätten im Wege der inländischen KG und in weiterer Folge im Wege der deutschen Mutter-KG an die Gesellschafter der deutschen Mutter-KG) auf § 6 Abs. 3 ErbStG 1955 gestützt werden können. Auch die in gleicher Richtung beurteilten Schenkungssteuerfälle der EAS 519 und EAS 1344 betrafen Gestaltungen einer doppelstöckigen Gesellschaftskonstruktion.

Solange die Konzeption einer Durchgriffsbesteuerung im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in der derzeitigen Verwaltungspraxis abgelehnt wird, ist es folgerichtig, dass dies nicht nur in Fällen eines "Doppeldurchgriffes", sondern auch in Fällen eines einfachen Durchgriffes so zu handhaben ist. Geht daher die Beteiligung eines beschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters einer deutschen Personengesellschaft mit Inlandsbetriebstätten auf einen anderen beschränkt Steuerpflichtigen im Erb- oder Schenkungsweg über, dann wird darin auf österreichischer Seite kein Vermögensübergang des inländischen Betriebstättenvermögens der deutschen Personengesellschaft zu sehen sein; denn dieses verbleibt auch nach dem deutschen Gesellschafterwechsel in den Händen derselben deutschen Personengesellschaft.

Hinsichtlich der Frage, welches Vermögen der inländischen Betriebstätte steuerlich zuzurechnen ist, wird - anders als in Bezug auf die Bilanzbündeltheorie - erbschafts- und schenkungssteuerlich schon auf die einkommensteuerlichen Zurechnungsgrundsätze zurückgegriffen. Eine Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft zählt daher erbschafts- und schenkungssteuerlich stets dann zum Betriebsvermögen dieser inländischen Betriebstätte, wenn es auch aus einkommensteuerlicher Sicht als notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen dieser Betriebstätte zu behandeln ist.

4. Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 6 Abs. 3 ErbStG 1955, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 141/1955

Schlagworte:

Bilanzbündeltheorie, Durchgriffsbesteuerung, doppelstöckige Gesellschaftskonstruktionen, einkommensteuerliche Zurechnungsgrundsätze, Beteiligungen, notwendiges Betriebsvermögen, gewillkürtes Betriebsvermögen

Verweise:

EAS 98
EAS 519
EAS 1344

Stichworte