EAS 1553
Die Grenzgängerregelung des Artikel 9 Abs. 3 DBA-Deutschland, derzufolge das Besteuerungsrecht an den Bezügen der in Deutschland in Grenznähe arbeitenden österreichischen Grenzgänger Österreich zugeteilt ist, gilt auch für jene Grenzgänger, die als Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig sind; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, daß es sich hiebei nicht um wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelt.
Sobald das paraphierte neue DBA-Deutschland in Wirksamkeit tritt, wird allerdings eine Rechtsänderung eintreten und das Besteuerungsrecht Deutschland zufallen. Denn Geschäftsführer werden dann aus der - mit der Grenzgängerregelung versehenen - Zuteilungsregel für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit herausgelöst und der Zuteilungsregel für Aufsichtsräte unterstellt, die keine Grenzgängersondervorschrift enthält.
17. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 9 Abs. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955 |