EAS 1305
Erhält ein Österreicher anlässlich seines Dienstantrittes bei einer österreichischen Tochtergesellschaft eines US-Konzerns von der US-Konzerngesellschaft eine einmalige Einstiegsprämie in Höhe von 20.000 $ wobei sich dieser Betrag als eine Vorwegvergütung für die der österreichischen Gesellschaft zu erbringenden Arbeitsleistungen darstellt, dann unterliegt diese Vergütung auch dann der inländischen Lohnsteuerabzugspflicht, wenn sie nicht von der österreichischen Gesellschaft, sondern von der US-Gesellschaft ausgezahlt wird. Es handelt sich hiebei um ein Entgelt, dessen Einbeziehung in die Lohnsteuerbemessungsgrundlage geboten ist, weil für den konzernzugehörigen Arbeitgeber innerhalb des Konzerns kein Hindernis bestehen kann, die Höhe dieses Entgeltes zu ermitteln.
27. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Anmerkungen:
Die US-Gesellschaft wird nach dem im internationalen Konzernverbund geltenden Fremdverhaltensgrundsatz diese Zahlung an die österreichische Gesellschaft weiterbelasten müssen. Damit liegt dann die Zahlung eines Dritten vor, durch die eine Schuld des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer getilgt wurde, sodass auch die vom VwGH in seinem Erkenntnis vom 28.5.1998, Zl. 96/15/0215 aufgestellten Kriterien erfüllt sein werden.
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 25 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Einstiegsprämien, Vorwegvergütungen für Arbeitsleistungen, Fremdverhaltensgrundsatz |
Verweise: |