Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993 |
Schlagworte: | Liebhabereivermutung, Liebhabereiannahme, Verluste, Gewinnerzielungsabsicht, Überschusserzielungsabsicht, Gesamtgewinn, Gesamtüberschuss, Anlaufzeitraum |
Verweise: | Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 322/1990 |
Die nachstehenden Ausführungen geben im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen zur Liebhabereiverordnung BGBl. Nr. 33/1993 idF BGBl. II Nr. 358/1997 wieder. Soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, beziehen sich die Zitate auf diese Verordnungsfassung. Es können aus dem vorliegenden Erlass keine über die gesetzlichen Bestimmungen und die Bestimmungen der Verordnung hinausgehenden Rechte und Pflichten abgeleitet werden.
Dieser Erlass tritt an die Stelle der Erlässe des Bundesministeriums für Finanzen vom 5. Juni 1990, AÖF Nr. 187/1990, vom 14. April 1993, AÖF Nr. 178/1993, und vom 27. November 1995, AÖF Nr. 314/1995. Soweit für vergangene Zeiträume einer der früheren Erlässe noch anzuwenden ist, wird der jeweilige Erlassteil eingerückt und kursiv angeführt.
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993 |
Schlagworte: | Liebhabereivermutung, Liebhabereiannahme, Verluste, Gewinnerzielungsabsicht, Überschusserzielungsabsicht, Gesamtgewinn, Gesamtüberschuss, Anlaufzeitraum |
Verweise: | Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 322/1990 |