EAS 1011
Artikel 17 Abs. 3 des DBA-Großbritannien sieht vor, dass Einkünfte britischer Künstler, die aus einer inländischen künstlerischen Tätigkeit auf Grund eines Kulturabkommens oder Kulturübereinkommens zwischen den Vertragsstaaten herrühren, in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind. Es wird in diesem Zusammenhang davon ausgegangen, dass sowohl britischen Künstlern als auch den österreichischen Veranstaltern bekannt sein muss, ob eine bestimmte Veranstaltung "auf Grund" eines solchen Kulturabkommens oder Kulturübereinkommens stattfindet. Treten diesbezüglich bei einer bestimmten österreichisch-britischen Vereinbarung (die allerdings zumindest den Rang eines Regierungs- oder Verwaltungsübereinkommens haben müsste) Zweifel auf, ob sie als "Kulturübereinkommen" im genannten Sinn anzusehen ist, wäre das BM für Finanzen jederzeit zu einer Beurteilung im EAS-Verfahren bereit.
10. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970 |
Schlagworte: | Künstlerische Tätigkeit, Künstlerbesteuerung, Steuerfreistellung, Kulturaustausch, Freistellung |