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Inländisches Büro eines niederländischen Sportorganisators

BMF04 3682/3-IV/4/973.3.19971997

EAS 1030

Ist eine niederländische Management-Kapitalgesellschaft von einem inländischen Sportverein damit beauftragt, 14tägige Veranstaltungen zu vermarkten und zu betreuen, wobei in den Anlagen des inländischen Sportvereins ganzjährig und kostenlos ein Büroraum bereitgestellt wird, dann stellt dieser Büroraum nach inländischem Recht eine Betriebstätte der ausländischen Managementgesellschaft in Österreich dar, der zu beschränkter Steuerpflicht führt. Ob dieser inländische Besteuerungsanspruch auch im Geltungsbereich des DBA-Niederlande aufrechterhalten werden kann, hängt davon ab, ob die in diesem Büroraum ausgeübten Tätigkeiten von bloß unterstützender Natur sind. Zutreffendenfalls würde nach Art. 5 Abs. 3 lit. e DBA-Niederlande keine inländische Betriebstätte gegeben sein. Es wird daher zu prüfen sein, ob und in welchem Umfang die Dienstleistungen der Managementgesellschaft (Bemühen um Sponsoren; weltweite Fernsehkoordination; Kontaktherstellung mit internationalen Organisationen, Sportlern und deren Agenten; Beratung des inländischen Vereins hinsichtlich der Zusammenkünfte mit internationalen Organisationen und von Public Relations; Festlegung der Eintrittskartenpreise, Sponsorpakete und der Werbungsaktivitäten in den Sportanlagen, usw.) unter Nutzung der inländische Büroräumlichkeiten erfolgen.

Sollte im Zweifelsfall von Parteienseite vorgetragen werden, dass in einem solchen Fall keine inländische Betriebstätte vorliegt, müsste jedenfalls noch untersucht werden, ob diese Beurteilung auch auf niederländischer Seite korrespondierend wahrgenommen wird. Dies könnte durch einen niederländischen Besteuerungsnachweis dokumentiert werden, aus dem zweifelsfrei erkennbar ist, dass sämtliche von dem inländischen Sportverein geleisteten Entgelte in den Niederlanden steuerwirksam als Betriebseinnahme erfasst worden sind.

03. März 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971

Schlagworte:

Inlandsbetriebstätte, Nachweis

Stichworte