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Vollstreckungsamtshilfe für vor Wohnsitzverlegung nach Österreich entstandene deutsche Abgabenforderungen

BMFK 328/3-IV/4/971.12.19971997

EAS 1178

Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob bzw. wann der deutsche Abgabenschuldner in Österreich einen Wohnsitz begründet hat.

01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 11 Abs. 2 Rechtsschutz, Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 249/1955

Schlagworte:

Vollstreckungsamtshilfe, Wohnsitzwechsel, inländische Wohnung

Stichworte