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Unterjährige Wohnsitzverlegung nach Österreich

BMFB 13/16-IV/4/9729.9.19971997

EAS 1139

Verlegt ein österreichischer Staatsbürger nach Auflösung seines schweizerischen Dienstverhältnisses ab 1. November 1997 seinen Wohnsitz und damit den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus der Schweiz nach Österreich zurück und wird er hier auf selbständiger Basis als EDV-Berater tätig, dann ist bereits für 1997 eine Steuererklärung als unbeschränkt Steuerpflichtiger einzureichen, doch werden die vor Begründung des inländischen Hauptwohnsitzes in der Schweiz zu besteuernden Arbeitslöhne hiebei nicht zum Progressionsvorbehalt herangezogen; denn nach der derzeitigen Rechtsauslegung wird gegenüber einem DBA-Partnerstaat der Progressionsvorbehalt nur für jene Zeiträume geltend gemacht, in denen sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen in Österreich befindet.

 

29. September 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975

Schlagworte:

Wohnsitzwechsel, Dienstverhältnis, Beratungsleistungen, Wohnsitz, unbeschränkte Steuerpflicht, Progressionsvorbehalt

Stichworte