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Dubiose Arbeitskräftegestellung einer britischen Gesellschaft

BMF04 2183/3-IV/4/9629.1.19961996

EAS 801

Beachte:
Die Aussagen dieser EAS-Auskunft sind gemäß Erlass des BMF vom 12.06.2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014, überholt.

Bietet eine in Großbritannien ansässige Kapitalgesellschaft inländischen Firmen unter Einschaltung einer inländischen Repräsentanz Fachpersonal zu derart geringen Preisen an (S 120,00 pro Stunde), dass hiedurch der Verdacht einer internationalen Steuerumgehung entsteht, dann sind gemäß § 114 BAO im Interesse einer gleichmäßigen steuerlichen Erfassung aller Abgabepflichtigen sorgfältige Erhebungen über alle im gegebenen Zusammenhang wichtigen Umstände vorzunehmen. Hiezu gehört z.B.:

29. Jänner 1996
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota

Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970

Schlagworte:

Steuerumgehung, Arbeitskräfteüberlassung, Inlandsbetriebstätte, steuerliche Zurechnung, 183-Tage-Frist, Lohnsteuerabzug, Verständigungsverfahren

Verweise:

§ 114 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
EG-Amtshilfegesetz
BMF 12.06.2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014

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