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Inländische Konzerte eines italienischen Theaterorchesters

BMFS 291/71/1-IV/4/954.1.19961996

EAS 782

Gastiert das Orchester sowie der Chor eines italienischen Stadttheaters bei einer österreichischen Festspielveranstaltung, unterliegen bei einer direkten vertraglichen Gastspielvereinbarung zwischen dem italienischen Theater und dem österreichischen Festspielveranstalter die gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung (Art. 17 Abs. 2 DBA-Italien).

Werden die Verträge allerdings nicht unmittelbar mit dem italienische Stadttheater, sondern mit einem deutschen Konzertveranstalter abgeschlossen (der allerdings nicht als bloßer Agent auftritt, sondern den Gastspielvertrag im eigenen Namen abschließt), dann sind die an den deutschen Vertragspartner gezahlten Vergütungen insgesamt gemäß Art. 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen; der nach § 99 EStG vorzunehmende Steuerabzug kann bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Einkünfteempfängers auf dem Vordruck ZS-D1 (§ 4 der Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland, BGBl. Nr. 426/1994) unterbleiben.

4. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

Abzugssteuer, Musiker, Künstlerbesteuerung, künstlerische Tätigkeit, Gastspiel eines ausländischen Theaters, Gastspiel, Gastspielvergütung, Festival, Festivalveranstalter, Steuerabzug, Steuerfreistellung, Ansässigkeitsnachweis, Freistellung

Verweise:

§ 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Stichworte