vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beteiligungen an irischen Kapitalanlagegesellschaften

BMF04 2483/1-IV/4/9629.1.19961996

EAS 799

Hat eine österreichische Aktiengesellschaft 5,24% der Anteile an einer irischen Kapitalgesellschaft erworben, die als Kapitalanlagegesellschaft tätig wird, dann unterliegen die aus Irland bezogenen Gewinnausschüttungen der inländischen Körperschaftsteuerpflicht.

Aus Artikel 8 Abs. 4 DBA-Irland kann kein Anspruch auf Steuerfreistellung abgeleitet werden. Denn nach dieser Bestimmung sind irische Dividenden nur dann von der österreichischen Steuer befreit, wenn diese Dividenden nach österreichischem Recht steuerbefreit wären, falls die irische Gesellschaft in Österreich und nicht in Irland ansässig wäre. Wäre dies aber der Fall, dann stünde das Fondsvermögen der Kapitalanlagegesellschaft im Miteigentum der Investoren und es könnte daher nach österreichischem Recht auf die Fondsausschüttungen keine Beteiligungsertragsbefreiung Anwendung finden.

29. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA IRL (E), Doppelbesteuerungsabkommen Irland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 66/1968

Schlagworte:

Beteiligung, Freistellung, Beteiligungserträge, Gewinnausschüttung

Stichworte