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Mitarbeiterentsendung zur österreichischen Tochtergesellschaft

BMFE 12/15-IV/4/9620.8.19961996

EAS 929

 

Wird eine in Deutschland wohnhafte Mitarbeiterin einer deutschen Kapitalgesellschaft damit beauftragt, beim Aufbau der österreichischen Tochtergesellschaft zu helfen, wobei die Österreich-Aufenthalte teilweise unter, teilweise über 183 Tagen liegen und die österreichische Tochtergesellschaft einen PKW zur Verfügung stellt, dann bedarf die Sache vorweg einer eindeutigen Klärung, auf welcher vertraglichen Rechtsgrundlage diese Entsendung nach Österreich erfolgt. Folgende Fälle können vorliegen:

Die unterschiedlichen Auswirkungen zwischen diesen drei Fallgestaltungen sind in dem Aufsatz von Loukota "Arbeitnehmerauslandsentsendungen im Konzernverbund", SWI 1995, Nr. 9, Seite 335, dargestellt.

Sollten danach noch Fragen offen bleiben, könnten diese durchaus in einem ergänzenden EAS-Verfahren geklärt werden.

Vorsorglich wird aber bereits jetzt darauf hingewiesen, dass nach einer informellen Vorabklärung mit der deutschen Steuerverwaltung in Fällen der vorliegenden Art aus dem bloßen Umstand einer PKW-Überlassung allein kein zweites Dienstverhältnis konstruiert werden könnte.

Anmerkung: Ähnliches Problem wie in EAS 918

20. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

183-Tage-Frist, 183-Tage-Klausel, Auslandsentsendung, Dienstnehmerentsendung, Dienstvertrag, Konzerngesellschaft

Verweise:

Loukota "Arbeitnehmerauslandsentsendungen im Konzernverbund", SWI 1995, Nr. 9, S. 335
EAS 918

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